Steuerliche Interessendurch­setzung

Wir setzen uns für Ihre Ziele ein!

Wir sehen unsere Aufgabe nicht nur darin Ihnen steuerlich optimale Gestaltungen aufzuzeigen, sondern setzen diese für Sie auch gegenüber der Finanzverwaltung durch.

Gerade in Zeiten leerer Staatskassen zeigt sich das Können des Steuerberaters auch dadurch, daß er die Fähigkeit besitzt steuergünstige Modelle nicht nur zu entwickeln; sondern diese auch umzusetzen und gegenüber der Finanzverwaltung oder der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesfinanzhof durchzusetzen.

Diese Umsetzung beginnt bereits im Steuerfestsetzungsverfahren bei der Erörterung der durch uns oder von Ihnen erstellten Steuererklärungen mit dem Finanzamt und wird, falls nötig fortgesetzt im finanzamtlichen Einspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.

Wir unterstützen Sie, im Rahmen unserer Steuerberatung, darüber hinaus bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsprüfungen, hier insbesondere auch im Hinblich auf die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), bei Steuerfahndungsprüfungen und im Steuerstrafverfahren.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Stichworten:

  • Veranlagungsverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Steuerfahndung
  • Steuerstrafverfahren
  • Außergerichtliche Rechtsbehelfe (Einspruchsverfahren)
  • Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Ihre Ansprechpartner

Matthias Lamprecht

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Christoph Stüvel

Gesellschafter - Geschäftsführer

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