Erstellung von Jahresabschlüssen

Jahresabschlüsse nach GoB vom Steuerberater

Erstellung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss ist die buchhalterische Zusammenfassung des Betriebsvermögens, der Verbindlichkeiten, der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB).

Jedes Geschäftsjahr muss vom Unternehmer mit der Zusammenfassung der Rechnungslegung abgeschlossen und ausgewertet werden. Das ist das Ziel des Jahresabschlusses. Dieser stellt für jedes Unternehmen mit doppelten Buchführung eine Pflicht dar. Der Jahresabschluss wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens kann durch die Bewertung des Endergebnisses bestimmt werden.

Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist der rechnerischer Abschluss der Buchführung eines Geschäftsjahres des Unternehmens. Er dokumentiert den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Situation eines Unternehmens. Der Jahresabschluss zeigt die Geschäftsergebnisse sowie die Aufteilung des Betriebsvermögens an. Die Jahresabschlüsse sind für eine ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich und Regelungen hierzu finden sich im Handelsgesetzbuch.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB) und bei Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) (im Sinne des § 264 a HGB) der Anhang sind in der Regel die wichtigsten Bestandteile des Jahresabschlusses für Unternehmen, die mit doppelter Buchführung arbeiten. Manchmal ist auch ein Lagebericht enthalten.

Kleine und mittelständige Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen stattdessen eine Gewinn- und Verlustrechnung als ihrem Jahresabschluss vorlegen.

Die Jahresabschlüsse geben Aufschluss über die Gesamtfinanzen eines Unternehmens, die die Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen bilden. Er wird auch für die Berechnung der Steuern des Unternehmens verwendet.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient im Wesentlichen der Information ihrer Geschäftspartner.

Mögliche Adressaten können Kreditinstitute, Geschäftspartner, Finanzbehörden aber auch Mitarbeiter sein. Eine zusätzliche Bedeutung erhält der Jahresabschluss durch die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger.

Vor diesem Hintergrund leiten wir auf der Basis der Finanzbuchhaltung den Jahresabschluss entsprechend Ihrer unternehmerischen Ausrichtung ab. Hierbei erläutern wir Ihnen bestehende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sowie deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ihres Unternehmens.

Zur Optimierung der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens entwickeln wir unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips die Steuerbilanz für Ihr Unternehmen. Die Steuerbilanz dient lediglich der Steuerbemessung und unterliegt nicht der Veröffentlichungspflicht. In den meisten Fällen gelingt uns jedoch die Erstellung einer Einheitsbilanz, indem wir die handelsrechtlichen Wahlrechte im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften ausüben.

Sofern Ihr Unternehmen eine Kapitalmarktorientierung hat, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Jahresabschluss gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anzufertigen.

Im Einzelnen handelt es sich im Rahmen unserer Steuerberatung um folgende Leistungen beim Jahresabschluss:

Die Erstellung

  • der Einnahmen-Überschussrechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz,
  • einer Liquidationsbilanz,
  • eines Erläuterungsberichtes.

Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen?

Alle Arten von Unternehmen, Kaufleute, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Unternehmen - müssen mit Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz erstellen. Weiterhin muss für den Abschluss eines Geschäftsjahres (maximal 12 Monate ) eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden.

Welche Frist zur Aufstellung des Jahresabschluss gibt es?

Der Jahresabschluss muss innerhalb eines Zeitrahmens erstellt werden, der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht. Ein ordnungsmäßiger Geschäftsgang entspricht einer Frist von 6 bis 9 Monate, wobei sich in der Rechnungslegungspraxis das „fast close” immer mehr durchsetzt und Jahresabschlüsse schneller erstellt werden.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?

Mit einer ausführlichen Dokumentation kann gewährleistet werden, dass der Jahresabschluss auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens aufzeigen kann.

Die Art des Unternehmens und rechtliche Vorschriften bestimmen dabei, ob nur auf Hauptpunkte eingegangen wird oder ob der Jahresabschluss umfangreicher erstellt wird.

Für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften besteht der Jahresabschluss grundsätzlich aus

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Zusätzlich müssen Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften folgende Bestandteile des Jahresabschluss aufstellen:

  • Anhang
  • Lagebericht

Weitere Bestandteile für den Jahresabschluss können dann noch sein:

  • Lagebericht
  • Eigenkapitalsveränderungsrechnung
  • Segmentberichterstattung
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel

Die Vorgaben, die dabei beachtet werden müssen, sind im HGB zu finden. Die Regeln für Große Kapitalgesellschaften finden diese Vorgaben in den IFRS-Richtlininen. Mittelständler haben die Möglichkeit, zwischen HGB und IRFS zu wählen. Unter Berücksichtigung der Regeln sind auch hier für den Jahresabschluss eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang (siehe HGB), Lagebericht, Eigenkapitalsveränderungsrechnung und Segmentberichterstattung sowie zusätzlich eine Kapitalflussrechnung zu erstellen.

Ihre Ansprechpartner

Matthias Lamprecht

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Martin Kowol

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